Wir gewähren Ermäßigungen an Studenten, Schüler, Auszubildende und Personen, die Wehr- und Bundesfreiwilligendienst leisten (jeweils maximal bis zum 27. Geburtstag). Um eine Ermäßigung zu erhalten, benötigen wir von dir einen gültigen Nachweis und bei zeitlich befristeten Nachweisen Folgebescheinigungen. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzungen oder Nichtvorlage des geforderten Nachweises entfällt die Ermäßigung.
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