Mitgliedschaft für Minderjährige
Für Minderjährige, die mindestens 14 Jahre alt sind, kann der Erziehungsberechtigte als Vertragspartner eine Mitgliedschaft abschließen. Das minderjährige Kind ist dann als Nutzer vertraglich eingesetzt und begünstigt und kann die Leistungen aus der Mitgliedschaft des Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen. Der Erziehungsberechtigte muss eine Einverständniserklärung unterzeichnen, die im Club am Empfang vorzulegen ist.
Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen in Begleitung und Aufsicht eines Erziehungsberechtigten die Einrichtungen von Fitness First (Trainingsbereiche, Swimming Pools, Wellness- und Ruhebereich) nutzen. Der Vertragspartner kann seine Aufsichtspflicht auf andere geeignete volljährige Personen übertragen, wenn der Vertragspartner Fitness First dies vorab schriftlich mitgeteilt hat.
Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen die Einrichtungen von Fitness First ohne Begleitung und ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten auf eigene Gefahr nur dann nutzen, wenn der Vertragspartner als Erziehungsberechtigte(r) einer solchen eigenverantwortlichen Nutzung mit untenstehender Erklärung zugestimmt hat.
Bei Vereinbarung eines Probetrainings für einen Minderjährigen ab 14 Jahren muss der Erziehungsberechtigte vor Ort sein und eine Einverständniserklärung im Club unterschreiben.
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